Bereits zum 8. Mal fand das Halbtagesseminar der GRUVA Grundverwaltung Gerd Breder GmbH für ihre Verwaltungsbeiräte und eine große Zahl weiterer Interessenten statt. Erneut kamen über 200 Teilnehmer an einem Samstag in den Konferenzbereich der Handwerkskammer Düsseldorf. Der Vortragsreigen wurde von Martina Vetter, die neben ihrer Praxis für Psychotherapie und Coaching seit vielen Jahren Schulungen u.a. in Unternehmen der Wohnungswirtschaft hält und im Haufe-Verlag das Fachbuch „Souveräner Umgang mit Immobilieneigentümern“ veröffentlicht hat, eröffnet. Sie gab den Teilnehmern Motivationstipps zur Überwindung des inneren Schweinehundes mit auf den Weg. Anschließend ging es um die in NRW zum 31.12.2016 umzusetzende Rauchwarnmelderpflicht. Technisch wurden alle Details sehr anschaulich von André Günther präsentiert, während sich der bundesweit bekannte WEG-Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch aus Solingen mit den juristischen Vorgaben befasste. In einem zweiten Teil erläuterte RA Fritsch die Unterscheidung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum anhand praktischer Beispiele wie Namensschild und Zylinder der Wohnungsabschlusstüre.
Die Pause wurde für fachliche Gespräche sowohl mit den Mitarbeitern der GRUVA GmbH als auch den Ausstellern genutzt. Informationsstände unterhielten neben den Firmen Westwood / Jung als Abdichtungsexperten auch die Firmen ista, AllTroSan als Schimmelexperten, WoWiSat aus Düsseldorf für Lösungen zum Fernsehempfang und eurofins hat-analytik für Trinkwasseruntersuchungen u.ä. sowie das Aufzugplanungsbüro LiftConsulting.
Nach der Pause referierte Dr. Ernst Baumann, Geschäftsführer der Fa. AllTroSan, gewohnt lebhaft und zudem sehr aufschlussreich, wie die Kommunikation bei Schimmelschäden ablaufen, welche Prüfungsreihenfolge mit welchen Sanierungen stattfinden sollte und wie ein Fachunternehmen umfassend helfen kann.
Erstmals war Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin, Gast eines GRUVA-Beiratsseminars. Er trug zu juristischen Einzelproblemen wie der Abwicklung von Schäden im Sondereigentum, den Ersatzansprüchen bei aus dem Gemeinschaftseigentum resultierenden Schäden, der Kostentragung bei tatsächlich nicht vorhandenen Mängeln und der gewerblichen Nutzung von Wohnungen z.B. durch KiTas vor.
Alle Vorträge können bei der GRUVA noch angefordert werden.